Die Bevölkerung in Städten, städtischen Ballungszentren und deren Umgebung wächst. Der Bedarf an Wohnraum steigt stetig. Hier setzt der ERSTE IMMOBILIENFONDS mit seiner Strategie an. Er konzentriert sich auf die Nachfrage im Wohnbereich. Ergänzt wird das breit gestreute Immobilienportfolio durch Büro- und Gewerbeflächen.
Sachwerte „vor Ihrer Haustüre“
Auf die Mischung kommt es an. Die Immobilien des Fonds sind nicht an einem Ort konzentriert. Der Fokus liegt dabei ganz klar auf Österreich. Städte städtische Ballungszentren stehen im Mittelpunkt. Weiters wird auch in Deutschland investiert. Hier konzentriert sich der Fonds aktuell ausschließlich auf die Hansestadt Hamburg – einem TOP Wirtschaftsstandort im Norden.
Der Fonds ist ein Immobilienfonds nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) und ein Alternative Investmentfonds (AIF) nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG).
Wie Sie profitieren
Schon mit geringem Kapitaleinsatz können Sie am Immobilienportfolio teilhaben – ohne „Umweg“ über die Börse. Im Gegensatz zu Immobilienaktien wird der Preis bei Immobilienfonds nicht an der Börse gebildet. Der Rechenwert des Fonds spiegelt den Wert der erworbenen Objekte wider.
Mit dem Fonds beteiligen Sie sich an Immobilien, die als substanzstark und wertbeständig gelten. So können Sie deren Ertragschancen nutzen.
Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben Chancen auch Risiken.
Gutes Umfeld für investierte Immobilienfonds
- Breit gestreutes Immobilienportfolio
- Schwerpunkt Wohnungsbereich
- Stabile Märkte in Österreich und Deutschland
- Immobilien können an Wert verlieren
- Veranlagung kann zu einem Kapitalverlust führen
- Rücknahme und Ausgabe von Anteilsscheinen kann ausgesetzt werden
Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Neuigkeiten finden Sie hier
Strenge Auswahlkriterien
Mit dem ERSTE IMMOBILIENFONDS wurde per 15.7.2024 nun auch der zweite Immobilien-Publikumsfonds der ERSTE Immobilien KAG als Art. 8 Fonds (SFDR) klassifiziert.
Als Art. 8 Fonds wirbt der ERSTE IMMOBILIENFONDS unter anderem mit der ökologischen und sozialen Eigenschaft „Stadt der kurzen Wege“. Die Immobilien zeichnen sich durch eine zentrale Lage aus. Die wesentlichen Einrichtungen der täglichen Grundversorgung wie Supermarkt sowie die soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen inkl. Schulen, Einrichtungen der medizinischen Versorgung inkl. Arztpraxen befinden sich im näheren Umfeld. Sie sind ohne privaten Pkw erreichbar. Damit soll unter anderem eine Reduktion der C02-Intensität erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.
Veranlagen in ein breit gestreutes Immobilienportfolio
Von zentraler Bedeutung ist die breite Streuung, um das Risiko zu diversifizieren und Chancen in unterschiedlichen Bereichen – etwa geographisch, aber auch bezüglich des Verwendungszwecks der Immobilie – nutzen zu können. Investiert wird sowohl in fertig errichtete und vermietete Objekte als auch in Projekte.
Details zum Portfolio des ERSTE IMMOBILIENFONDS finden Sie hier
Alles was Sie wissen müssen
ERSTE IMMOBILIENFONDS
Prospekte und Berichte
Steuerliche Behandlung
Vorteile für Anleger:innen
- Veranlagung in reale Werte (Grund und Boden).
- Die Wertentwicklung ist unabhängig von der Entwicklung an den Aktienbörsen.
- Der Immobilienfonds bildet eine stabile Depotergänzung und bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
- Investition in ein breit gestreutes Immobilienportfolio mit Schwerpunkt auf dem Wohnbereich in Österreich und Deutschland (Hamburg).
- Das Investment bietet einen Inflationsschutz. Denn die Mieten werden in der Regel an die Inflation angepasst.
- Regelmäßiges Anlegen ist bereits mit kleinen Beträgen möglich – mit dem s Fonds Plan.
- Der Immobilienfonds ist zur Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet (Deckung 103,50 Euro je Anteil).
- Der Immobilienfonds ist für die Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet
Zu beachtende Risiken
- Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
- Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
- Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
- Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
- Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
- Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Die ImmoKAG kann die Fondsbestimmungen dahingehend ändern, dass eine Mindestbehaltedauer von einem Jahr sowie eine Rückgabefrist von einem weiteren Jahr (zusätzlich) für die Rückgabe von Anteilscheinen gelten.
- Dies könnte das Preisänderungsrisiko erhöhen. Denn der Anteilswert kann im Zeitraum bis zur tatsächlichen Rücknahme der Anteilscheine unter den Einstands- preis bzw. unter den Anteilswert zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung fallen.
- Eine Änderung der Fondsbestimmungen zur Einführung der Mindestbehaltedauer und Rückgabefrist würde erst ein Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten.
- Spätestens mit 1.1.2027 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Mindestbehaltedauer und die Rückgabe- frist für alle Anteilscheininhaber:innnen in Kraft treten.
- Die empfohlene Behaltedauer beträgt mind. 5 Jahre.
- Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist als längerfristiges Investment zu sehen.
Rückgabemodalitäten bei Immobilienfonds
Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Mit 01.01.2022 trat die Novelle des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) in Kraft. Ab spätestens 01.01.2027 gelten eine Mindestbehaltedauer (12 Monate) und eine Rückgabefrist (12 Monate) für österreichische Immobilienfonds.
Ziel ist der stärkere Schutz der Anleger:innen. Wollen viele Anleger:innen in kurzer Zeit ihr Geld zurück, kann das zu einem Liquiditätsengpass beim Fonds führen. Mit Einführung der Fristen kann die Fondsgesellschaft die Liquidität besser planen. Wenn nötig, hat das Fondsmanagement ausreichend Zeit, um Immobilien zu marktüblichen Preisen zu verkaufen, um zusätzliche Liquidität zu schaffen. Damit wird der Charakter von Immobilienfonds als langfristiges Investment betont.
Die Umsetzung des Gesetzes wird im Rahmen einer Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2027 erfolgen. Details zur Umsetzung sind derzeit in Abstimmung. Sobald die Modalitäten geklärt sind, ist eine umfassende Information geplant.
Hauptbestandteil der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer 12-monatigen Behaltedauer und einer 12-monatigen Rückgabefrist für österreichische Immobilienfonds. Nach Ablauf der Mindestbehaltedauer können Sie erstmalig eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung bei der depotführenden Stelle abgeben. Sie erhalten die Auszahlung dann nach Ablauf der Rückgabefrist. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabeerklärung nicht bei der ERSTE Immobilien KAG, sondern bei Ihrer depotführenden Bank zu erfolgen hat.
Voraussichtlich Ende 2025 werden wir – zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals mit allen Details auf Sie zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Berater.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zusätzlich auch Englisch.
Für die von der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG bzw. ImmoInvFG „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt und auf der Homepage unter www.ersteimmobilien.at veröffentlicht.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“ abrufbar und stehen der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Group Bank AG, zur Verfügung.
Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente sind auf der Homepage www.ersteimmobilien.at ersichtlich.
Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.ersteimmobilien.at
Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlichen Situation, der Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.
Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.
Personen, die am Erwerb von Immobilieninvestmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuellen Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.
Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.
Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.
In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.
Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.
Die ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG verbunden.
Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.
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