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Rückgabemodalitäten bei Immobilienfonds
Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Mit 01.01.2022 trat die Novelle des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) in Kraft. Ab spätestens 01.01.2027 gelten eine Mindestbehaltedauer (12 Monate) und eine Rückgabefrist (12 Monate) für österreichische Immobilienfonds.
Ziel ist der stärkere Schutz der Anleger:innen. Wollen viele Anleger:innen in kurzer Zeit ihr Geld zurück, kann das zu einem Liquiditätsengpass beim Fonds führen. Mit Einführung der Fristen kann die Fondsgesellschaft die Liquidität besser planen. Wenn nötig, hat das Fondsmanagement ausreichend Zeit, um Immobilien zu marktüblichen Preisen zu verkaufen, um zusätzliche Liquidität zu schaffen. Damit wird der Charakter von Immobilienfonds als langfristiges Investment betont.
Die Umsetzung des Gesetzes wird im Rahmen einer Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2027 erfolgen. Details zur Umsetzung sind derzeit in Abstimmung. Sobald die Modalitäten geklärt sind, ist eine umfassende Information geplant.
Hauptbestandteil der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer 12-monatigen Behaltedauer und einer 12-monatigen Rückgabefrist für österreichische Immobilienfonds. Nach Ablauf der Mindestbehaltedauer können Sie erstmalig eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung bei der depotführenden Stelle abgeben. Sie erhalten die Auszahlung dann nach Ablauf der Rückgabefrist. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabeerklärung nicht bei der ERSTE Immobilien KAG, sondern bei Ihrer depotführenden Bank zu erfolgen hat.
Voraussichtlich Ende 2025 werden wir – zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals mit allen Details auf Sie zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Berater.
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Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieser Immobilienfondsanteile darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA mit Wohnsitz in den USA und US Persons - Nicht-USA-Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in den USA, die Greencard Holder sind oder ein permanent visa haben - sowie Firmen mit Sitz in den USA dürfen die Immobilienfondsanteile auch in Österreich nicht angeboten werden. Diese Personengruppen dürfen die Immobilienfondsanteile nicht erwerben.